ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Download

Allgemeines

Der Mietvertrag wird zwischen der Bugelmüller Gebäudereiniung GmbH (Roadking Wohnmobilverleih) und den eingetragenen MieterInnen zu folgenden AGB abgeschlossen. Der Gegenstand des Mietvertrages bezieht sich auf die Vermietung von Wohnmobilen. Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabsprachen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Eine Weitervermietung, Verleihung oder Weitergabe an Dritte, für sonstige gewerbliche Zwecke oder für sonstige Nutzungen, ist dem/ der MieterIn ausdrücklich untersagt. Der Vermieter, Bugelmüller Gebäudereiniung GmbH (Roadking Wohnmobilverleih), schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Es findet österreichisches Recht auf diesen Vertrag Anwendung. Als Gerichtsstand gilt Steyr.

Lenker

Der/Die HauptlenkerIN muss min. 25 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein der Klasse B seit 3 Jahren besitzen. Es können auch mehrere FahrerInnen bei der Übernahme angegeben werden, für diese gelten dieselben Voraussetzungen wie für den/die HauptlenkerIn. Mehrere MieterInnen haften als Gesamtschuldner. Personen, die nicht als LenkerIn eingetragen wurden, dürfen das Fahrzeug unter keinen Umständen lenken.

Preise und Mehrkilometer:

Bei Vertragsabschluss gelten die jeweiligen aktuellen Saison-Preise inkl. 20 % Mehrwertsteuer die lt. dem jeweiligen Infoblatt & Mietvertrag vereinbart wurden. Die Kosten für Camping- und Stellplätze, oder Fähr-, Maut-, Parkgebühren, Strafen oder Ähnliches sind vom/von der MieterIn zu tragen. Die Kosten der Vollkasko-Versicherung (außer Selbstbehalt von € 700,-/Schadensfall) sowie Verschleiß-Reparaturen sind im Preis inbegriffen.

Bei einer Mietdauer bis 14 Tage sind 300 km/Tag im Preis inkludiert, die Kosten für Mehrkilometer belaufen sich auf € 0,65/Mehrkilometer. Ab einer Mietdauer von 15 Tagen sind die Kilometer frei.

Zahlungsbedingungen:

Nach schriftlicher Buchung per E-Mail muss binnen 7 Tagen 50 % des gesamten Mietpreises auf das angegebene Konto der Bugelmüller Gebäudereiniung GmbH (Roadking Wohnmobilverleih) einbezahlt werden. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen unter 14 Tagen ist der gesamte Mietbetrag sofort fällig.

Kaution

Um alle Ansprüche des Vermieters zu sichern, ist eine Kaution in Höhe von € 1.500,- zu hinterlegen.

Diese kann mit der Restmietzahlung überwiesen oder bei der Fahrzeugübernahme in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Übergabe des Mietgegenstandes binnen 3 Tagen retour überwiesen oder ausgehändigt. Etwaige Zinsen stehen dem/der MieterIn nicht zu. Verdeckte Mängel oder Beschädigungen sowie Strafen und Bußgelder befreien den Mieter von der Haftung nach dem Erhalt der Kaution nicht.

Storno

Der Mieter hat das Recht auf einen Rücktritt vom Mietvertrag unter folgenden Bedingungen:

  • Bei Storno bis 40 Tage vor Mietbeginn, werden 20 % der Gesamtmiete fällig.

  • Bei Storno bis 20 Tage vor Mietbeginn, werden 50 % der Gesamtmiete fällig.

  • Bei Storno unter 19 Tage vor Mietbeginn, werden 80 % der Gesamtmiete fällig.

  • Wird das Mietfahrzeug an dem Tag wie lt. Mietvertrag vereinbart nicht abgeholt, stehen dem Vermieter als Schadensersatz 100 % des vereinbarten Mietpreises zu.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den/die MieterIn, aus welchen Gründen auch immer, ist die Miete für den gesamten Mietzeitraum, der im Mietvertrag festgelegt wurde, fällig, außer der Vermieter kann das Wohnmobil zeitgerecht weitervermieten. In diesem Fall kann eine anteilsweise Rückzahlung der nicht genutzten Tage erfolgen. Der/Die MieterIn hat das Recht, eine/n ErsatzmieterIn zu stellen, sofern dieser das Wohnmobil zu den gleichen Konditionen und mindestens der gleichen Mietdauer übernimmt.

Mietzeitraum:

Der Mietzeitraum beläuft sich auf das im Vertrag festgesetzte Datum von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die mindeste Mietzeit beträgt in den Sparmiettagen sowie in der Vor- & Nachsaison 3 Tage und in der Hauptsaison 7 Tage. Bei verspäteter Rückgabe können Schadensersatzansprüchen gegen den/die MieterIn geltend gemacht werden (Schadensersatz für FolgemieterInnen, usw.). Der Mietvertrag wird hierbei nicht automatisch auf unbefristete Zeit verlängert. Jedoch kann 48 Stunden vor Rückgabetermin per Mail oder SMS eine Mietverlängerung angefragt werden. Bei Überziehung der Mietzeit wird eine Kulanz von 60 Minuten gewährt, danach fallen pro angefangener Stunde 40,00 EUR an, wobei die max. Höhe eine Tagesmiete der entsprechenden Saison entspricht.

Versicherung

Für unser Wohnmobil bestehen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Die Höhe des Selbstbehaltes liegt pro Schadensfall bei 700 Euro. Die Versicherung ist nur in Europa (lt. Infoblatt) gültig. Fahrten in Kriegs- bzw. Krisengebiete (lt. Infoblatt) sind ausdrücklich untersagt.

Anbau-, Zubehörteile und Innenausbau sind nicht in der Vollkasko-Versicherung mitversichert. Im Schadensfall werden Reparaturkosten direkt an den Mieter weiterverrechnet.

Die Haftungsbegrenzung entfällt bei den folgenden Schäden, d.h. diese sind vom/von der MieterIn komplett selbst zu tragen: nicht verkehrsgerechte Nutzung, Schäden die grob, fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung durch Bsp.: Konsum von Alkohol oder Drogen, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite bzw. Durchfahrtshöhe, durch Überladung, durch Fahren mit zu niedrigem Motoröl- bzw. Kühlwasserstand, Befahren unbefestigter Straßen usw. entstehen.

Das Fahrzeug darf nur innerhalb der im Infoblatt angeführten Ländern genützt werden.

Übernahme und Rückgabe

Übernahme und Rückgabe erfolgen ausschließlich auf dem Betriebsgelände der Bugelmüller Gebäudereinigung GmbH (Roadking Wohnmobilverleih) außer diese wurden gesondert vereinbart. Der/Die MieterIn verpflichtet sich, das Wohnmobil lt. vereinbartem Rückgabetermin sauber und vollgetankt zurückzugeben.

Die Übernahme (Ort & Zeitpunkt) ist je nach Absprache/Mietvertrag möglich. Bei Übernahme wird ein Schadensprotokoll ausgefüllt, bestehende Schäden sind sofort schriftlich aufzuführen. Zugleich erfolgt eine Einweisung des/der Mieters/in, diese dauert etwa eine Stunde, die er schriftlich zu bestätigen hat.

Beim Bezug des Wohnmobils ist die Einrichtung auf Vollständigkeit und Funktion vom Mieter zu überprüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich beim Vermieter eingebracht werden. Wird dies nicht gemacht, steht dem Mieter keine Mietminderung zu.

Das Fahrzeug wird dem/der MieterIn in betriebsbereiten, verkehrssicheren Zustand und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung zum Betrieb, auf eigene Rechnung und Gefahr übergeben. Außerdem erhält der/die MieterIn bei Übergabe folgende kostenlose Zusatzmietartikel:

1 Campingtisch, 4 Campingstühle, 1 Kabel + 1 Adapter, 1 Gasflasche, 2 Auffahrkeile, Nespresso Maschine, Geschirr (Teller, Gläser, Pfanne, Besteck), Bettlaken, Kehrbesen, Markise (montiert) und 1 Feuerlöscher. Bei Verlust oder Beschädigung der genannten Zusatzartikel wird der Neupreis der Artikel von der Kaution unverzüglich abgezogen und in weiterer Folge dem/der MieterIn eine Kopie der Rechnung bereitstellen.

Rückgabe erfolgt nach Absprache.

Bei der Rückgabe muss das Mietobjekt im übergebenen Zustand auf dem Betriebsgelände der Bugelmüller Gebäudereiniung GmbH (Roadking Wohnmobilverleih) dem Vermieter zurückgegeben werden. In der Küche inbegriffen sind: Herd, Spüle, Kühlschrank. Nasszelle und WC müssen gereinigt und trocken sein. Grobe bzw. starke Verunreinigungen im Fahrzeug (auch an Polstermöbel und Matratzen) werden entsprechend des dazu benötigten Aufwandes einer Reinigung unterzogen und von der Kaution abgezogen. Die Toilettenkassette muss bei der Rückgabe entleert, gereinigt und desinfiziert werden. Falls dies nicht erfolgt, wird vom Vermieter eine Reinigungsgebühr lt. Infoblatt inkl. 20 % Mehrwertsteuer verrechnet.

Bei Rückgabe erfolgt eine Kontrolle des gesamten Wohnmobils bzw. des Inventars, das bei Mietbeginn mitgegeben wurde. Die Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben und das Rückgabe-Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.

Benutzung

Der/die MieterIn haben das Mietobjekt pfleglich und sorgsam zu behandeln, sodass eine Weitervermietung nach Rückgabe möglich ist und eine Wertminderung durch unsachgemäße Handhabung ausgeschlossen wird. Alle Vorschriften und technischen Regeln laut Gebrauchsanweisung des Herstellers und laut Einweisung bei Übergabe sind zu beachten und das Fahrzeug ist zu jedem Zeitpunkt ordnungsgemäß zu verschließen. Der/die MieterIn hat seine eigenen und die bei der Übergabe erhaltenen Gegenstände ordnungsgemäß den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu sichern.

Der/die MieterIn verpflichtet sich, das Fahrzeug entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der StVO des im jeweiligen befindlichen Landes zu beachten.

Alle Mautkosten mit Ausnahme von der österreichischen Vignette sind vom/von der MieterIn zu bezahlen. Etwaige Geldbusen, Strafmandate und Abschleppkosten, zum Beispiel verursacht durch Falschparken, sind vom Mieter zu tragen. Falls der Vermieter nach Ablauf des Mietvertrages und Rückzahlung der Kaution, Strafen erhält, werden diese dem/der MieterIn nachträglich in Rechnung gestellt und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR inkl. 20 % Mwst. pro Strafe verrechnet.

Das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Sämtliche mitfahrende Personen (max. 4) müssen während der Fahrt die vorhandenen Sicherheitsgurte vorschriftsgemäß benutzen.

Das Wasser im Frischwassertank des Wohnmobils darf nicht als Trinkwasser verwendet werden. Den Vermieter trifft für gesundheitliche Schädigungen, die durch das Trinken von Brauchwasser entstehen, keine Haftung. Der/die MieterIn ist verpflichtet, Motoröl, Kühlflüssigkeit und alle sonstigen Betriebsflüssigkeiten, sowie den Luftdruck der Reifen, regelmäßig, und zwar auch vor jedem Fahrtantritt, zu prüfen.

Das Wohnmobil ist bei Rückgabe vollgetankt zu übergeben. Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht vollständig betankt wird der Vermieter die Betankung durchführen und dem Mieter dafür Kosten in Höhe von EUR 2,20 pro Liter fehlenden Kraftstoffs sowie Tankservicepauschale verrechnen.

Der/die MieterIn ist nicht berechtigt, mit dem Fahrzeug andere Fahrzeuge abzuschleppen. Im Fall der Missachtung dieser Bestimmung haftet der/die MieterIn für alle dem Vermieter daraus resultierenden Folgeschäden. Hierbei kann die Schadenssumme die Höhe der Kaution übersteigen.

Dem/der MieterIn sind Veränderung an und im Fahrzeug strengstens untersagt. Sollten dennoch Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden, so hat der/die MieterIn für sämtliche Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeuges aufzukommen.

Dem/der MieterIn ist es untersagt, das Fahrzeug abseits befestigter Straßen, zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven (außer der erhaltenen Gasflasche), leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden.

Im Mietgegenstand herrscht absolutes Rauchverbot. Stellt der Vermieter fest, dass gegen das Rauchverbot verstoßen wurde, wird eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von EUR 400,00 in Rechnung gestellt und von der Kaution in Abzug gebracht.

Haustiere sind nicht gestattet, falls gegen diesen Punkt verstoßen wurde, wird eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von EUR 300,00 in Rechnung gestellt und von der Kaution in Abzug gebracht.

Auf Länge, Breite und Durchfahrtshöhe des Mietobjektes ist zu jedem Zeitpunkt zu achten. Auf die Abmessungen des Fahrzeuges wird/wurde bei der Übergabe hingewiesen und sind auf im Fahrzeug angebrachte Hinweiskleber ersichtlich.

Beschädigte Reifen sind auf Kosten des Mieters während der Mietdauer zu ersetzen.

Unfall, Schaden, Einbruch oder Diebstahl

Bei Unfällen mit Personenschäden ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten bzw. Hilfe zu holen. Unter anderem ist bei Unfällen, mit Personenschäden, Einbruch, Diebstahl oder Unfällen die durch Selbstverschulden ohne Beteiligung Dritter geschehen, der Vermieter telefonisch zu verständigen. Die örtliche Polizei ist ebenso zu verständen um ein Polizeiprotokoll aufzunehmen, das bei Rückgabe dem Vermieter ausgehändigt werden muss. Ein europäischer Unfallbericht bzw. Skizzen sind aufzunehmen und von allen Beteiligten mit Datum zu unterschreiben. Falls dies nicht geschehen sollte, ist der/die MieterIn voll haftbar.

Folgende Daten müssen vom Unfallgegner aufgenommen werden:

Name und Anschrift Telefonnummer oder E-Mail Führerscheindaten Haftpflichtversicherung samt Polizzennummer Fahrzeugtyp Amtliches Kennzeichen Austausch der Grünen Versicherungskarte Falls es Zeugen gibt, bitte auch Name, Adresse und Telefonnummer aufnehmen.

Dem Mieter ist es nicht gestattet, eine Unfallschuld einzuräumen und gegnerische Ansprüche anzuerkennen.

Bei Schäden, Unfällen usw. muss der/die MieterIn, falls möglich, Bilder zur Dokumentation erstellen. Auch Fahrzeug des Unfallgegners, Position der Fahrzeuge und Referenzpunkt bzw. Markante Punkte wie zum Beispiel Kilometertafeln, Kanaldeckel oder Ähnliches sollten auf Fotos erkennbar sein.

Schäden am Fahrzeug oder am Aufbau, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen und die nicht versichert sind, sind vom Mieter zu bezahlen. Reparaturen können die Kaution übersteigen, die Reparaturkosten darüber hinaus werden dem Mieter verrechnet. Aus einem Schaden resultierende Mietausfälle sind vom Mieter zu tragen.

Schäden an oder im Fahrzeug, am Aufbau oder am Chassis müssen sofort dem Vermieter per Telefon, E-Mail bzw. SMS gemeldet werden, damit Ersatzteile schnellst mögliche bestellt werden können.

Bei technischen Schäden während der Fahrt ist das Wohnmobil unverzüglich anzuhalten und abzustellen, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Der Vermieter ist unverzüglich telefonisch zu verständigen. Eine Weiterfahrt ist nur mit der Erlaubnis durch den Vermieter bis zur nächsten Vertrags-Werkstatt erlaubt.

Die Markise darf keinesfalls bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden und im ausgefahrenen Zustand darf diese nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Schäden durch Wind, Sturm, Hagel oder Beschädigung durch Dritte etc. sind nicht mitversichert. Eine Reparatur kann die Kaution übersteigen und alle Kosten darüber hinaus sind vom/von der MieterIn zu tragen.

Die Fenster, insbesondere die Dachfenster sind beim Verlassen des Fahrzeuges oder bei Fahrten geschlossen zu halten. Schäden durch Wassereinbruch oder Sonstiges, sind nicht mitversichert. Die anfallenden Reparaturkosten sind vom/von der MieterIn zu tragen.

Das Wassersystem kann bei einer falschen Befüllung mit anderen Flüssigkeiten, Beispielsweise Kraftstoff nicht gereinigt werden und muss komplett getauscht werden! Anfallenden Reparaturkosten sowie Folgeschäden für den Vermieter und dem/der nächsten MieterIn sind vom/von der MieterIn zu tragen.

Bei falscher Befüllung des Dieseltanks kann ein Motorschaden entstehen und der/die MieterIn haftet für alle daraus entstanden Kosten und Folgekosten für den/der MieterIn.

Es werden von der Bugelmüller Gebäudereiniung GmbH (Roadking Wohnmobilverleih) nur die Leistungen der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung und der Mobilitätsgarantie zugesichert, alle anderen Kosten trägt der/ die MieterIn.

Reparaturen und Wartung

Reparaturen, die während der Mietzeit, aus welchen Gründen auch immer, anfallen sollten, sind vom Vermieter schriftlich zu genehmigen, zum Beispiel per E-Mail oder SMS. Geschieht dies nicht, werden die Kosten für die Reparatur vom Vermieter nicht erstattet. Reparaturen, die vom/von der MieterIn selbst durchgeführt werden, müssen mit dem Vermieter zuvor abgesprochen werden, da sonst ein Garantieverlust durch den Hersteller bestehen könnte. Reparaturkosten für Schäden, die durch den/die MieterIn verursacht wurden, werden vom Vermieter nicht rückerstattet.

Es ist dem Vermieter eine Rechnung mit folgender Rechnungsanschrift vorzulegen:

Bugelmüller Gebäudereiniung GmbH Gewerbepark 2 4451 Garsten UID: ATU 63975407

Bei Verlust der Rechnung können die Kosten für den/die MieterIn, die durch eine Reparatur angefallen sind, nicht erstattet werden.

Laufende Unterhaltungskosten wie Betriebsflüssigkeiten, sind vom/von der MieterIn zu tragen.

Verlust

Bei Verlust von Zubehör, Fahrzeugpapieren, Fahrzeugschlüsseln, Bordwerkzeug, persönlichen Gegenständen, usw. haftet der/die MieterIn während der Mietzeit. Es werden folgende Verrechnungssätze für Materialaufwand und Bearbeitungsgebühr vom Vermieter an dem Mieter verrechnet:

Verlust vom Fahrzeugschlüssel, € 500,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer € 100,00 ergibt brutto € 600,00 Verlust des Zulassungsscheines, € 60,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer € 12,00 ergibt brutto € 72,00 Kosten für Zubehör werden nach Neupreisen in Rechnung gestellt.

Haftungsausschluss des Vermieters

Falls der Vermieter das gebuchte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen wie verspätete Rückgabe des/der VormieterIns, unvorhergesehene Schäden bzw. Unfallschäden oder technisches Gebrechen, Diebstahl oder durch höhere Gewalt nicht bereitstellen kann, so werden alle geleisteten Zahlungen des/der Mieterins rückerstattet. Für Folgekosten des/der MietersIn bzw. der mitreisenden Personen kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden und der Vermieter hat auch nicht die Pflicht ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.

Der Vermieter kann nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vertragsverletzung für Schadenersatz in unmittelbar absehbarer Höhe herangezogen werden.

Hinterlassene Gegenstände vom/von der MieterIn im Mietfahrzeug werden nicht aufbewahrt.

Salvatorische Klausel

Falls einzelne Punkte bzw. Bestimmungen in diesem Vertrag unwirksam oder Lückenhaft sein sollten, verlieren die übrigen Punkte nicht Ihre Bestimmung. Eine angemessene Regelung, soweit rechtlich möglich, soll zwischen den Parteien vereinbart werden.